von stephan | Geschätzte Lesezeit: 1 Minute

Teil des Gibson Authorised Partnership Program? Flying V  ·  Quelle: Gibson

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Während Gibson in den USA versucht, seine eigetragenen Patente aktiv zu schützen (allen voran durch die Einreichung einer Klage gegen Dean Guitars), wird das Unternehmen nach neuesten Ereignissen nicht in der Lage sein, die Korpusform der Flying-V in der EU für sich zu beanspruchen.

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Was bisher geschah …

Hans-Peter Wilfer

Bereits im Juni 2010 versuchte Gibson die Form der Flying-V beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) schützen zu lassen. Dem Patentantrag wurde ursprünglich zugestimmt. Doch Hans-Peter Wilfer, Chef von Warwick und Framus, erhob im Oktober 2014 Einspruch gegen die Eintragung der Marke in Bezug auf Musikinstrumente. 2016 bekam er Recht. Gibson ging in Berufung. Nachdem auch dies 2018 abgelehnt wurde, zog der Gitarren-Gigant vor den Europäischen-Gerichtshof.

Gibson verliert Klage vor EU-Gericht

Diese zweite Berufung wurde nun von einer dreiköpfigen Jury zurückgewiesen. Gibson wurde zur Kostenübernahme des Verfahrens verurteilt. Das Gericht erklärte, dass die Flying V „zwar bei ihrer Markteinführung 1958 sehr originell war, aber die Entwicklung des Marktes in den folgenden 50 Jahren durch eine große Vielfalt an verfügbaren Formen gekennzeichnet war“.

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Hans Peter Wilfer

Warwick-Chef Hans-Peter Wilfer bedankte sich nach dem Urteil bei seinem Rechts-Team:

“Wir sind sehr zufrieden mit dieser Entscheidung, und ich möchte mich persönlich bei der Arbeit unseres Rechtsteams bedanken, das uns geholfen hat, dieses Ergebnis zu erzielen.”

Flying V in Europa

Folglich können Hersteller wie Dean Guitars weiterhin Instrumente mit der klassischen V-Form in Europa vertreiben. Allerdings verfügt Gibson in der Europäischen Union über mehrere weitere Patente für die Flying V, die von diesem Urteil nicht betroffen sind. Das wären beispielsweise die Bridge, Elektronik, Kopfplatte sowie eingetragene Marken für die Flying V auf Merchandising.

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2 Antworten zu “Gibson verliert Klage vor Europäischem Gerichtshof”

    WOK sagt:
    0

    Das Geld hätte Gibson vielleicht besser in die Qualitätskontrolle gesteckt oder mal etwas für die eigenen Mitarbeiter getan. Wenns mit den eigenen Produkte nicht mehr läuft, versucht man durch Rechtsstreitereien zu Geld zu kommen. WIrd wohl nicht klappen…..

    A. M. sagt:
    0

    Gibson hätte auch gerne die 6 Saiten und den Werkstoff Holz patentieren lassen? Wie blöd ist das denn! Es gibt tolle Gitarren auf dieser Welt aber keine meiner Klampfen wird jemals eine Gibson sein!!!

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