Behringer droht Webseite rechtliche Schritte an, denn die nennt sie „Nachahmer“ und „schamlos“
Die Firma Behringer droht der chinesischen Tech-Nachrichtenseite midifan.com rechtliche Schritte wegen vorsätzlichem rechtsverletzenden Verhalten an. Die Webseite habe in ihren Artikel über neue Produkte von Behringer die Firma mehrfach „Nachahmer“(Copycat) und „schamlos“ (shameless) genannt.
Wie CDM berichtet, bekam midifan.com Post von Behringers Rechtsanwälten. Diese schreiben, die Berichterstattung der Tech-Nachrichtensite habe die Reputation ihrer vier Klienten Uli Behringer, MUSIC Tribe Global Brands Ltd, Zhongshan Behringer Electronic Co., Ltd und Zhongshan Ouke Electronic Co., Ltd durch die Verwendung von Begriffen wie den oben genannten ernsthaft beschädigt.
Hat midifan.com Behringer verleumdet?
midifan.com wurde aufgefordert, alle betreffenden Artikel und die dazugehörigen Posts auf WeChat, dem chinesischen Pendant zu Facebook, innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt des Briefes zu entfernen. Andernfalls werde man rechtliche Schritte einleiten und die Webseitenbetreiber müssten sich auch, aber nicht nur wegen Verleumdung verantworten.
midifan.com hat ein Statement dazu veröffentlicht:
Behringer sued Chinese media Midifan for saying them COPYCAT and shameless
Chinese portal website Midifan has received a lawyer’s letter from Behringer last week. Behringer claimed the fact that Midifan repeatedly reporting news about Behringer without any factual basis and using insulting words such as “copycat”, “shameless” has caused the reputation of the four clients (Uli Behringer, MUSIC Tribe Global Brands Ltd, Zhongshan Behringer Electronic Co., Ltd and Zhongshan Ouke Electronic Co., Ltd) to be seriously damaged.
The law firm worked for Behringer also claimed that they have reported to its local public security agency and plans to pursue legal responsibilities through criminal way.
Eieiei, wo fange ich an. Erst mal die rutschfesten Schuhe überprüfen. ;) Ein Blick auf die Webseite midifan.com hilft mir jetzt auch nicht so viel, denn mein Chinesisch geht über die Bestellung einer Gabel im Restaurant leider nicht hinaus. Immerhin wird schnell ersichtlich, dass dort (auf der Webseite, nicht im Restaurant) in letzter Zeit häufig über Behringer berichtet wurde. Ob die Firma Behringer aber dort verleumdet wurde, kann ich nicht beurteilen.
Halten wir uns also lieber an die bekannten Fakten: Die Synthesizer und viele Geräte, die Behringer in den letzten Jahren auf den Markt gebracht oder zumindest angekündigt hat, ähneln doch auf verblüffende Weise bekannten Klassikern. Die optische Verwandtschaft eines Behringer DJX 750 Pro mit dem um ein Vielfaches teureren Pioneer DJM-500 Pro kann man ebensowenig wegdiskutieren wie die anderer Behringer-Produkte mit schon vorher am Markt etablierten Geräten anderer Firmen.
Und es kam deswegen durchaus auch schon zu Verfahren mit anderen Firmen, längst nicht immer mit einem bösen Ende für Behringer. Oft genug einigte man sich außergerichtlich und vereinbarte über die Details Stillschweigen.
Auch die gerade auf der Superbooth gezeigten Modelle wie der Pro-One, der MS-101, der Odyssey oder die RD-808 sind sicher nicht zufällig in Sachen Optik und Namensgebung mehr als nur ein bisschen an die Instrumente von Sequential Circuits, Roland und ARP angelehnt.
Was ist erlaubt?
Da gucken wir uns mal an, was eine Firma darf. Es gibt in der EU einen Geschmacksmusterschutz, der beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) eingetragen werden kann und dann fünf Jahre gilt. Maximal kann man ihn auf 25 Jahre verlängern. Und schon wird auch klar, warum langlebige Produkte ab und zu ihr Aussehen mal leicht ändern.
Der Geschmacksmusterschutz für viele alte Synthesizer ist aber längst ausgelaufen oder von den Firmen irgendwann nicht mehr verlängert worden. Lange Zeit ging zum Beispiel die Firma Roland nicht gegen Design-Kopien der TB-303 vor. So kam es zur ersten Cyclone Analogic TT-303 mit einem Gehäuse, das exakt dem der Roland TB-303 glich. Auch die Software Rebirth von Propellerhead sah den originalen TB-303, TR-808 und TR-909 sehr ähnlich. Erst als die Firma Roland ihre eigenen Hardware-Reinkarnationen in Form der Boutique-Geräte auf den Markt brachte, schütze sie auch wieder aktiv ihr Design. Die TT-303 sieht inzwischen anders aus, und Rebirth wird es wahrscheinlich nie auf 64 Bit schaffen. Es muss also nicht immer nur Behringer sein. Und auch die oben erwähnten Synthesizer und Drumcomputer sind alle älter als 25 Jahre und werden zumindest als Original nicht mehr von ihren ursprünglichen Herstellern angeboten.
Somit darf man also durchaus nach einer gewissen Zeit Produkte auf den Markt bringen, die optisch sehr stark an schon bekannte erinnern. Ob man das toll findet oder nicht, spielt dabei keine Rolle. Für die, die direkt wieder über Behringer schimpfen zur Erinnerung: Eine Hommage kann durchaus auch als Kompliment verstanden werden. ;)
Kommen wir zur anderen Seite. Verleumdung ist in Deutschland eine Straftat. Genaueres regelt § 187 StGB (ja, ich kann googlen!). Ob Begriffe wie „schamlos“ und „Nachahmer“ hierzulande verleumderisch sind, müssten sicher Gerichte unter Berücksichtigung des Zusammenhangs und der komplett formulierten Sätze entscheiden. In China kann das wiederum ganz anders aussehen. Schließlich haben die wie jedes Land ihre eigenen Gesetze.
Laut CDM hat midifan.com die beanstandeten Begriffe inzwischen durch eher unverfängliche wie „Tribute“ und Clone ersetzt und hofft so, den Anforderungen der Rechtsanwälte gerecht zu werden.
War das nötig?
Die Vorwürfe, Behringer kopiere immer nur Geräte anderer Hersteller, sind so alt wie der Rechtsstreit um den Aural Exciter Type F, den Aphex Systems damals gegen Behringer gewann. Und wie schon erwähnt, hatte Behringer oft auch das richterlich bestätigte Recht, Dinge nachzumachen. Etwa im Fall des Mischpults MX8000, das von Mackie beanstandet wurde, was die Richter aber ablehnten.
All die Rechtsstreits und die Meinungen diverser Journalisten haben Behringer nie davon abgehalten, weitere Produkte zumindest optisch zu klonen. Und der Rest juckte sie einfach nicht. CDM vermutet im konkreten Fall, dass Behringer bei midifan.com anders reagiert, da die Webseite über streikende Arbeiter in einer Fabrik von Behringer berichtet habe.
Wir werden jedenfalls auch weiterhin über Produkte von Behringer berichten, die sie bei anderen Herstellern abgeguckt haben. Wie nah sie am Original dran sind und ob du sie schlussendlich kaufst, musst du selbst entscheiden.
8 Antworten zu “Behringer droht Webseite rechtliche Schritte an, denn die nennt sie „Nachahmer“ und „schamlos“”
Waaaas?!?! Behringer sind doch die Individualisten und Innovatoren unter der Sonne schlechthin?! Wobei ich mich über mein Model D echt freue ?
„Das ist zum Beispiel auch der Grund, warum die Cyclone Analogic TT-303 mit einem Gehäuse verkauft werden darf, das exakt dem der Roland TB-303 gleicht.“
Falsch!
Das Gehäuse musste nach Androhung rechtlicher Schritte geändert werden.
Bitte besser recherchieren ?
Danke für den Hinweis, ich habe den Artikel entsprechend geändert. Gruß, Nikolai
Behringer als „Nachahmer“ zu bezeichnen ist ja mal wirklich schamlos. Was schreiben die als nächstes, Putin ist ein undemokratischer Despot?
Ist das nicht die Geschichte von Uli Behringer, er konnte sich teuere Markenhardware nicht leisten und hat sich dann Sachen nachgebaut…
Zumindest beim X32 haben sie gezeigt das sie auch selber richtig coole Sachen machen können und den Live-Markt komplett überrollt.
Wird / Ist halt wie mit anderen elitären Webpages/Foren in Germanistan, Musicgroup wird sich einen Dreck um euch scheren, dh. keine Testgeräte usw. man darf von anderen abschreiben. Ist aber auch verständlich bei so Posts und schlimmerem ( Mick Irmers Forum )
Zur Sache das ganze gibt es auf Englisch nachzulesen ohne richtige Aufschlüsse (ich verlinke es jetzt nicht, es gibt ja Googel ) warum berichtets du nicht über Toyota China, das selbe ist dort auch passiert…heuchlerisch das Ganze…
Vielleicht sollte sich midifan.com zuerst mal um Tech-Produkte aus dem eigenen Land kümmern.
Hätte Midifan was von „Klonen“ geschrieben, hätte sich wohl niemand aufgeregt. Das Wort „Copycat“ impliziert aber kriminelle Handlungen. Ebenso das verwendete „Plagiator“. Die Behringer Leute als „Crazy Dogs“ und „Shameless“ zu bezeichnen zeugt auch nicht von gutem Stil.
Bei solcher Wortwahl schätze ich mal, dass das ganze der Höhepunkt einer schon länger schwelenden Geschichte ist (siehe auch „that Midifan repeatedly reporting news about Behringer“. Offenbar ein persönlicher Krieg dieses Bloggers gegen Behringer. Sehr schlechter Stil. Und jetzt hat er eben mal eins auf den Deckel bekommen. Wäre bei sachlicher Berichterstattung wohl nicht passiert. Daher hält sich mein Mitleid in Grenzen.
Falls sich jemand für die Proteste der Arbeiter, die u.a. für Behringer produzieren, interessiert:
http://www.clb.org.hk/content/factory-workers-zhongshan-protest-dangerous-working-conditions
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