KI-generierter Content: US Copyright Office setzt in 2025 klare Grenzen für Urheberrecht
Musik, Texte & Bilder: Wie KI-generierter Content die Rechtslage verändert
Die Frage, ob KI-generierter Content urheberrechtlich geschützt werden kann, wird derzeit intensiv und weltweit diskutiert. Nun hat das United States Copyright Office (USCO) in einem neuen Bericht klare Richtlinien veröffentlicht. Demnach kann ein Werk, das vollständig von künstlicher Intelligenz geschaffen wurde, keinen urheberrechtlichen Schutz genießen. Sobald jedoch menschliche Kreativität in das Werk einfließt, ist eine urheberrechtliche Registrierung möglich – vorausgesetzt, der menschliche Beitrag ist signifikant genug.
KI-generierter Content darf nicht immer geschützt werden – das sagt zumindest das US Copyright Office
Dem Bericht des United States Copyright Office (USCO) zufolge soll der Schutz kreativer Inhalte auf Werke beschränkt bleiben, die von menschlicher Kreativität geprägt sind. Die USCO sieht keinen Bedarf für neue gesetzliche Regelungen, da das bestehende Urheberrecht ausreichend sei, um den Herausforderungen durch KI zu begegnen. Die Urheberrechtsorganisation betont, dass die Erfassung und Anerkennung der kreativen Beiträge von Menschen das zentrale Element des Urheberrechts bleibt. Eine Ausweitung auf maschinengenerierte Inhalte würde die Grundprinzipien des Schutzes kreativer Werke untergraben.
Die Debatte ist insbesondere für Künstler und Produzenten relevant, die bereits KI-generierten Content mit KI-Werkzeugen zur Musikproduktion einsetzen. Die USCO macht deutlich, dass der Grad der menschlichen Beteiligung immer im Einzelfall beurteilt werden muss. Während vollständig durch KI erzeugte Musik nicht geschützt werden kann, bleiben Werke, bei denen KI nur unterstützend eingesetzt wurde, urheberrechtlich schutzfähig. Kriterien hierfür sind unter anderem die bewusste Auswahl und Anordnung der Inhalte sowie die kreative Bearbeitung durch den Nutzer.
KI-generierter Content bleibt ohne vollständigen Schutz
In der Praxis bedeutet dies, dass eine Komposition, die allein durch die Eingabe von Text in eine KI generiert wird, nicht schutzfähig ist, da der schöpferische Prozess nicht vom Menschen bestimmt wurde. Wird hingegen eine von einem Künstler komponierte Melodie von einer KI weiterentwickelt, bleibt der menschliche Beitrag urheberrechtlich geschützt. Ebenso kann ein Musiker, der KI-generierte Klänge zu einer neuen Komposition arrangiert und kreativ verarbeitet, Urheberrechte an seinem Werk beanspruchen – nicht aber an den einzelnen KI-generierten Klangbausteinen selbst.
Ein noch offener Punkt ist das Training von KI-Modellen mit bestehenden, urheberrechtlich geschützten Inhalten. Zahlreiche Klagen von Rechteinhabern gegen KI-Entwickler sind bereits anhängig. Insbesondere die Musikindustrie verfolgt mit Spannung, wie die Gerichte über die Nutzung von urheberrechtlich geschützter Musik für das KI-Training entscheiden werden. Unternehmen wie Sony Music, Universal Music und Warner Music haben Klagen gegen Plattformen wie Suno und Udio eingereicht, weil sie befürchten, dass KI-Modelle ihre Werke unerlaubt nutzen. Die Entscheidung des USCO in dieser Frage könnte den gesamten Markt für KI-generierte Musik nachhaltig beeinflussen.
Rechtslage unklar? KI-generierter Content könnte Musik- und Medienbranche umkrempeln
Obwohl der Bericht einige Klarstellungen enthält, bleibt das Thema sehr komplex. Die fehlende Möglichkeit, ausschließlich KI-generierte Inhalte zu schützen, könnte einige Künstler vor ein Dilemma stellen. Um ihre Urheberrechte zu schützen, könnten Kreative versucht sein, den Einsatz von KI in ihren Werken zu verschleiern. Gleichzeitig könnte die fehlende Schutzfähigkeit von KI-generierten Inhalten zu neuen Herausforderungen in Bezug auf Plagiate und Lizenzfragen führen. Während das USCO klare Grundsätze formuliert, bleibt die Zukunft des Urheberrechts im Zeitalter der KI ein dynamisches und komplexes Feld, das weiterhin politische und rechtliche Debatten auslösen wird.
KI-generierter Content wird in der EU natürlich anders behandelt und bewertet. Trotzdem hat die Gesetzgebung in den USA sicher einen Einfluss auf andere Staaten und auch die EU. Meiner Meinung nach geht dieses Gesetz in eine richtige Richtung, obwohl es bei Streitigkeiten definitiv nicht einfach werden wird zwischen rein KI- generiertem Content und Content mit menschlichem Beiwerk zu unterscheiden. Es bleibt weiterhin spannend.
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2 Antworten zu “KI-generierter Content: US Copyright Office setzt in 2025 klare Grenzen für Urheberrecht”
Immer wieder schön.
KI kann nur Musik, weil man sie bereits mit selbiger trainiert hat. Das ganze System fußt auf Urheberrechtsverletzung.
Einzelfallentscheidungen zur Feststellung der Künstlerischen Höhe? Sind dann sicher solche Profis wie auf dem Gewerbeamt. Menschen, die sich ihre Kunst im Schwedischen Möbelhaus kaufen und die farblich abgestimmten Wurfkissen gleich dazu.
Wir scheinen ja Kapazitäten frei zu haben. Die Gerichte freuen sich sicher schon. ‚Wie heißt der Kläger? Teschno? Kenn ich nicht.‘ Oder meine Oma damals mit meinem ersten Walkman. ‚Du, ich glaube da ist was kaputt.‘… ‚Ne, Oma, das ist Slayer‘
Was ein Chaos. Viel zu spät alles.
Der letzte Satz im Artikel ist aber prophetisch: ‚Content mit menschlichem Beiwerk‘.
Köstlich! Wäre ein guter Band-Name.
(Kann ich die vegetarischen Würstchen auch mit Falschgeld bezahlen?)
Also ich Finde es muss strängere Einschränkungen geben oder noch besser den KI mist zu Verbieten, ausnahme von VST´s die ja nur das Arbeiten von Einstellungen etc erleichtern sollen wobei Sagen muss der mensch wird immer Bequemer & Fauler! Wie wahr das noch vor kurzem 2024 mit dem Typ der KI Musik generiert hatte & damit massig Geld machtebei Spotify,kann der jetzt nicht dagen angehen wenn die USCO das so Entschieden hat?