GEMA verklagt OpenAI: Fliegen Songtexte bald aus ChatGPT?
Werden Songtexter bald an jedem Prompt beteiligt?
Früher oder später musste es so kommen: Die GEMA verklagt OpenAI, die Firma hinter dem beliebtesten KI-Chatbot ChatGPT. Nach Napster kommt YouTube, kommt KI – die deutsche Verwertungsgesellschaft, die Verwertungsrechte tausender Songwriter, Texter und Produzenten vertritt, hat sich schon häufiger mit den „Großen“ angelegt. Dieses Mal geht es um Songtexte.
Alles Wichtige zum Thema:
GEMA und das Thema KI: Was bisher geschah
Nachdem man in den ersten Jahren der unaufhaltsam näherrückenden Welle an KI-generierten Inhalten, allen voran Musik und Songtexten, eher zurückhaltend agiert hat, scheint 2024 das Jahr zu sein, in dem die GEMA sich der Thematik offensiv stellt. Erst veröffentlichte man Anfang des Jahres zusammen mit der französischen Verwertungsgesellschaft SACEM eine Studie zu den wirtschaftlichen Folgen von KI in der Musik.
Und die sah Umsatzeinbrüche für professionell arbeitende Songwriter, Texter und Produzenten von fast 30 Prozent bis 2028 voraus – nicht eben wenig, für kleinere Künstler unter Umständen existenzbedrohend. Dann stellte man im Sommer ein Konzept vor, das die Entlohnung und Beteiligung der Rechteinhaber vorsah, wenn deren Werke zum Training und entsprechend auch zum Generieren neuer Inhalte, also Songtexte und Musik vorsah.
GEMA verklagt OpenAI: Urheberrechtsverletzungen durch ChatGPT?
Dabei belässt es die GEMA aber nicht. In einer heute veröffentlichten Pressemitteilung kündigt die Verwertungsgesellschaft an, dass man vor dem Landgericht München eine sogenannte Musterklage gegen OpenAI und deren Tochterfirma OpenAI Ireland eingereicht habe. Mit diesem Musterprozess soll national wie international ein erster Rahmen gesteckt werden, innerhalb dessen die Rechte von Urhebern gewahrt werden können.
GEMA verklagt OpenAI, aber ChatGPT macht doch gar keine Musik? Ganz richtig, in diesem Fall geht es nicht um Anbieter von generativer Musik-KI wie Suno oder Udio. Sondern konkret um die Nutzung von „Songtexten von deutschen Urheberinnen und Urhebern“. Diese spucke ChatGPT aus und mit diesen sei ChatGPT trainiert worden. Und das ohne die entsprechenden Lizenzen bei den Urhebern einzuholen, geschweige denn diese für die Nutzung zu vergüten.
„Die Songs unserer Mitglieder sind nicht der kostenlose Rohstoff für die Geschäftsmodelle der Anbieter generativer KI-Systeme. Wer diese Songs verwenden möchte, muss eine Lizenz erwerben und die Urheberinnen und Urheber fair vergüten.“ – Dr. Tobias Holzmüller, CEO der GEMA
Während viele andere Seiten im Netz, die Songtexte von deutschen Urhebern hosten, eben das lizenzieren und bezahlen müssen, hat OpenAI darauf bisher verzichtet. Obwohl es laut GEMA offensichtlich sei, dass ChatGPT mit diesen Songtexten trainiert worden wäre. Bereits durch einfache Prompts würden die Songtexte in ChatGPT generiert werden. In Anbetracht eines Jahresumsatzes von über 2 Milliarden Dollar sei OpenAI dazu verpflichtet, Urheber an diesen Einnahmen zu beteiligen.
Ist die KI-Charta der GEMA die Lösung für Songtexter, aber auch KI-Firmen?
Kurz vorher, vergangene Woche, hat die GEMA ihre sogenannte KI-Charta vorgestellt. In dieser fordert die Verwertungsgesellschaft in zehn Kernprinzipien den verantwortungsvollen Umgang mit generativer KI. So gut die Idee ist, so sehr müssten hier aber auch andere Teile der Musikindustrie, wie die großen Plattenfirmen und Verwertungsgesellschaften aus anderen Ländern dahinterstehen.
Sonst würde einer Charta oder jedem anderen Regelwerk die Wirksamkeit fehlen, die ein „GEMA verklagt OpenAI“ verhindern könnte. Wie seht ihr das? Habt ihr schon Songtexte mit ChatGPT erzeugt? Oder sogar eure eigenen Texte im KI-Chatbot gefunden? Wohin geht die Reise mit Musik und KI?
Schreibt es uns (zivilisiert!) in den Kommentaren!
(via Laut.de)
Infos über GEMA verklagt OpenAI
3 Antworten zu “GEMA verklagt OpenAI: Fliegen Songtexte bald aus ChatGPT?”
‚…eure eigenen Texte im KI-Chatbot gefunden?‘. Problematisch das so zu sehen. Ist vermutlich genauso wahrscheinlich wie sie auf einer Platte zu finden. Ist ja nicht so, dass man persönlich beklaut wird und dann die Sore im Internet zum Kauf findet. Da passiert doch was weitaus Größeres. Das eigene, einzelne Werk, ist völlig belanglos. Datensätze sind die Goldgruben.
Einige wenige fragwürdige Personen stopfen die Welt, zumindest den digitalisierten Teil, ohne deren Urheber, die Menschheit, gefragt zu haben, in eine Maschine ohne zu wissen was hinten rauskommt, in der Hoffnung, damit noch reicher und mächtiger zu werden.
Auch wenn es hier um Kunst und Verwertungsgesellschafterei geht, betrifft das letztlich Jeden der an der Digitalität teilnimmt, somit zwangsweise Spure (Daten) hinterlässt, Informationen auf Server auslagert, sein ganzes Leben dokumentiert und digitalisiert, sogar von Behörden und dem Gesundheitssystem digital verwaltet wird. Privatsphäre! Urheberschaft, Geistiges Eigentum?
Recht und Vergütung funktioniert ja schon beim Streaming nicht. Das hier ist viel abstrakter.
Aber das Landgericht München wird die Tech-Milliardäre in die Schranken weisen. Keine Panik.
Wie immer geht es nur darum, dass die GEMA am Reibach beteiligt wird, nicht darum, die Texte zu entfernen.
Jeder Dichter hat in der Schule mit Hilfe diverser Bücher gelernt und auch später noch Inspirationen daraus gezogen. Soll jetzt jeder Dichter später für jedes seiner Werke Abgaben an die ehemaligen Buchautoren zahlen?
Auch Musiker haben schon immer ihre Inspiration aus gehörten (oder als Schüler gelernten) Werken bezogen. Solange dabei etwas nicht gleiches herauskommt, mussten dafür noch nie Abgaben gezahlt werden.
Die Gema-Geschäftsführer bangen wohl um ihre Gehälter bzw. Pensionen, die jenseits der Viertelmillion jährlich liegen….